


Plexiglas® proTerra – die nachhaltige Lösung
besteht zu ca. 90% aus wiederverwendetem Kunststoff
PLEXIGLAS® proTerra besteht zu ca. 90 Prozent aus wiederverwendetem Rohstoff – und überzeugt mit der bewährten Markenqualität des Originals von Röhm. Das recycelte Acrylglas ist UV-undurchlässig, weist beidseitig eine glänzende Oberfläche auf und zeichnet sich als coextrudiertes Material durch die für PLEXIGLAS® XT üblichen Eigenschaften aus.
PLEXIGLAS® proTerra ist ein nachhaltig produziertes, qualitativ hochwertiges Acrylglas. Erhältlich ist das umweltschonende Material als Massivplatte in Schwarz oder Farblos.
PLEXIGLAS® proTerra eröffnet Gestaltungs-möglichkeiten für zahlreiche Anwendungen wie den Messe- und Ladenbau.

Erklärung zur Lebensmittelzulassung nach EU 10/2011
die farblosen Plexiglas® proTerra Tafeln 0M010 RC sind auch für den Lebensmittelkontakt geeignet
Eigenschaften
- ausgezeichnete beidseitige Oberflächenbrillanz
- sehr gute Witterungs- und Altersbeständigkeit
- hohe Oberflächenhärte
- bruchfester und leichter als vergleichbare Geometrien aus Glas
- geringe Dickentoleranz
- geringes Gewicht für einfaches Handling
- einfach und vielseitig zu verarbeiten – sehr gut zu verkleben
- besteht zu ca. 90 % aus recyceltem Rohstoff
- aus zertifiziertem Produktionsprozess
Lieferprogramm
PLEXIGLAS® proTerra farblos
Stärke: 3, 5 und 8 mm
PLEXIGLAS® proTerra schwarz
Stärke: 3 mm (5 mm auf Anfrage)
im Großformat 2.050 x 3.050 mm
Umweltschonende Herstellung
Jedes Produkt verbraucht Ressourcen, wenn es hergestellt wird. Unser Partner Röhm arbeitet daran, die Auswirkungen auf die Umwelt, die bei der Produktion von PLEXIGLAS® entstehen, möglichst gering zu halten. Die Inhaltsstoffe von PLEXIGLAS® sind weder umwelt- noch gesundheitsschädlich.
Inhaltsstoffe
- PLEXIGLAS® Produkte enthalten in ihrer chemischen Grundstruktur nach aktueller Kenntnis keine Stoffe, die eine akute Toxizität aufweisen, krebserzeugend, erbgutverändernd bzw. fortpflanzungsgefährdend sind
- PLEXIGLAS® Produkte sind REACH-konform gemäß Verordnung EC 1907/2006
- PLEXIGLAS® Produkte beinhalten keine besonders besorgniserregenden Substanzen (SVHC) in Mengen > 0,1 % (w/w) gelistet auf der aktuellen Kandidatenliste gemäß Art. 59 noch gelistet im Annex XIV veröffentlicht auf der ECHA Website